ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
1.1 Wir übernehmen Lieferungen und Aufträge jeder Art ausschließlich nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, die mit Abschluss eines Vertrages auch für alle künftigen Geschaeftsbeziehungen der Vertragsparteien vereinbart sind, ohne dass erneut auf sie Bezug genommen werden müsste. Anderslautende Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Ergänzend gelten bei der Verwendung entsprechender Klauseln in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder vertraglichen Vereinbarungen mit uns – sowohl bei internationalen als auch bei nationalen Verträgen – die INCOTERMS 2010 der Internationalen Handelskammer Paris.
1.2 Alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zum Inhalt des Vertrages und seiner Ausführung, insbesondere Garantien oder Zusagen jeder Art sind, soweit nicht nachträgliche Änderungen in Frage stehen, nur wirksam, wenn sie im Vertrag schriftlich niedergelegt sind.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, aus der sich Umfang und Inhalt des Auftrages ergeben.
3. PREISE
3.1 Preise verstehen sich in CHF ab Lager von farao design in Beinwil am See. Die vereinbarten Preise sind Festpreise inkl. Schweizer MwSt. zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer und Verzollungsgebühren.
4. FÄLLIGKEIT UND VERZUG
4.1 Der Kaufpreis gegen den Käufer bzw. die Vergütung für unsere Leistungen ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
4.2 Der Käufer gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung den Kaufpreis bezahlt.
5. LIEFERUNG, ERFÜLLUNGSORT UND GEFAHRÜBERGANG
5.1 Sollte eine Versendung vereinbart worden sein, ist die Lieferzeit eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk bis zum vereinbarten Liefertermin verlassen hat.
5.2 Der Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Beinwil am See, denn die Auslieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Das Eigentum an der verkauften Ware bleibt vorbehalten, bis sämtliche unserer Forderungen erfüllt sind.
7. MÄNGEL
7.1 Der Käufer hat die Ware beim Eingang unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen uns gegenüber geltend zu machen, denn nur dann werden diese als Mängel berücksichtigt. Soweit Mängel nicht durch die Untersuchung der Ware unmittelbar nach Eingang der Ware erkannt werden können, sind sie innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung uns gegenüber geltend zu machen. Sofern Mängel nicht innerhalb der vorgenannten Fristen uns gegenüber angezeigt werden, gilt die Ware als genehmigt.
7.2 Soweit die Ware mangelhaft ist und der Mangel innerhalb der unter Ziff. 7.1 genannten Frist angezeigt wurde, beschränkt sich unsere Gewährleistung innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Auslieferung zunächst auf Nacherfü̈llung. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt; der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Im Übrigen gelten hinsichtlich unserer Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht nachstehend abweichendes vereinbart ist.
7.3 Besteht Uneinigkeit, ob ein Mangel vorliegt oder über die Unverhältnismässigkeit einer Nacherfüllung oder über das Ob oder die Höhe einer Herabsetzung der Vergütung, ist das Gutachten eines öffentlich bestellten, von der zuständigen Industrie– und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen einzuholen. Das Ergebnis ist auch dafür maßgeblich, inwieweit dessen Kosten vom Käufer oder von uns zu tragen sind.
8. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz und der Verweisungsvorschriften des OR und ZGB, denn die Firma hat Ihren Sitz in der Schweiz. Der Gerichtsstand ist Beinwil am See (Schweiz).
9. ANERKENNUNG
9.1 Die Annahme der Auftragsbestätigung gilt als Bestätigung die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelesen und annerkannt zu haben.
10. GARANTIE
10.1 Unsere Massivholzmöbel unterliegen einer gewissenhaften Herstellung. Daher gewähren wir auf alle Möbel eine 3 – jährige Garantie. Voraussetzung für die Herstellergarantie ist eine gebrauchsübliche Beanspruchung im Wohnbereich und die sachgemässe Unterhaltspflege entsprechend unserer Pflegeanleitung. Dies ist ein Naturprodukt aus Massivholz und deshalb ständig in Bewegung. Natürliche Verästelungen, Risse, Unebenheiten und Verwerfungen sind gewollt und unterstreichen den Charakter des Holzes.
Massivholz lebt. Das zeigt sich durch das sogenannte Schwinden und Quellen. Auch kann es zu Riss- /Fugenbildungen und Verwerfungen kommen. Dieses Verhalten ist naturbedingt und ganz normal. Wichtig ist, dass die relative Luftfeuchtigkeit nicht unter 40% absinkt. Die ideale Luftfeuchtigkeit im Raum bewegt sich zwischen 45 bis 55 %. Wir empfehlen daher eine konstante Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur einzuhalten.